{"id":7727,"date":"2019-12-01T10:00:33","date_gmt":"2019-12-01T10:00:33","guid":{"rendered":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/?p=7727"},"modified":"2023-05-14T20:03:19","modified_gmt":"2023-05-14T20:03:19","slug":"wealth-managers-and-trustees-new-laws-or-the-end-of-the-profane","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/articles\/wealth-managers-and-trustees-new-laws-or-the-end-of-the-profane\/","title":{"rendered":"Verm\u00f6gensverwalter und Treuh\u00e4nder: Neue Gesetze oder das Ende des Profanen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"7727\" class=\"elementor elementor-7727\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-9a270ed elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"9a270ed\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-fdd9dc8\" data-id=\"fdd9dc8\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1f5b7b3 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1f5b7b3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Ziel ist es, die Kunden der Finanzdienstleister zu sch\u00fctzen sowie vergleichbare Bedingungen f\u00fcr die Erbringung der von den verschiedenen Anbietern angebotenen Finanzdienstleistungen zu schaffen und so zur St\u00e4rkung des Ansehens und der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz beizutragen.<\/p><p>Es regelt im Wesentlichen die Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie den Vertrieb von Wertpapieren und Finanzinstrumenten. Es schl\u00e4gt eine Br\u00fccke zwischen europ\u00e4ischem und schweizerischem Recht, indem es letzteres eurokompatibel macht.<\/p><h2>Das Finanzinstitutsgesetz (LEFin)<\/h2><p>legt die Anforderungen an die T\u00e4tigkeit von Finanzinstituten fest und definiert die Bedingungen, unter denen die verschiedenen Akteure in diesem T\u00e4tigkeitsbereich an die Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit gebunden sind. Ihr Zweck besteht darin, Anleger und Kunden von Finanzinstituten zu sch\u00fctzen und deren reibungsloses Funktionieren sicherzustellen des Schweizer Finanzmarktes. Die von diesem Gesetz betroffenen Finanzinstitute sind unabh\u00e4ngig von ihrer Rechtsform die folgenden:<\/p><ol><li>Verm\u00f6gensverwalter (Artikel 17 Absatz 1);<\/li><li>Treuh\u00e4nder (Artikel 17, Absatz 2);<\/li><li>Verwalter von Kollektivverm\u00f6gen (\u00a7 24);<\/li><li>Fondsverwaltung (Artikel 32); e. Wertpapierfirmen (Artikel 41)<\/li><\/ol><h2>Die neue Gesetzgebung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.<\/h2><p>Es ist zu beachten, dass die wichtigste Neuerung Treuh\u00e4nder und unabh\u00e4ngige Verm\u00f6gensverwalter betrifft, die Verm\u00f6genswerte im Auftrag von Kunden verwalten<\/p><p>Ausgenommen sind hingegen Banken, Fondsmanager, Pensionsfonds oder andere regulierte T\u00e4tigkeiten sowie Rechtsanw\u00e4lte und Notare. Man k\u00f6nnte berechtigterweise fragen, warum?<\/p><p>Es scheint, dass die FINMA erneut der Lobbyarbeit der Banken nachgegeben hat, die unabh\u00e4ngige Verm\u00f6gensverwalter und Privatbankiers ausrotten wollen, die dennoch den hervorragenden Ruf unseres Finanzplatzes geschaffen haben.<\/p><h2>Die Verm\u00f6gensverwalteraktivit\u00e4t<\/h2><p><b>Die Verm\u00f6gensverwaltert\u00e4tigkeit wird durch folgende Kriterien definiert:<\/b><\/p><ol><li>Der Verm\u00f6gensverwalter \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit als Beauftragter aus;<\/li><li>Er \u00fcbt sein Mandat berufsm\u00e4\u00dfig aus, das hei\u00dft: \u2013 als selbst\u00e4ndige wirtschaftliche T\u00e4tigkeit zur Erzielung eines regelm\u00e4\u00dfigen Einkommens; \u2013 mit einem Gesamtbruttoertrag von mehr als CHF 50&#039;000 pro Jahr; \u2013 Aufbau von Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit mehr als 20 Auftragnehmern pro Jahr;<\/li><\/ol><p>Er verf\u00fcgt im Namen und f\u00fcr Rechnung des Kunden \u00fcber eine unbefristete Verf\u00fcgungsbefugnis \u00fcber Verm\u00f6genswerte, deren Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt CHF 5\u2018000\u2018000 \u00fcbersteigt oder deren j\u00e4hrliches Transaktionsvolumen mehr als CHF 2 Millionen betr\u00e4gt Ver\u00e4u\u00dferung von Finanzinstrumenten; Empfang und \u00dcbermittlung von Auftr\u00e4gen in Bezug auf Finanzinstrumente; Verwaltung von Finanzinstrumenten; individuelle Beratung zum Handel mit Finanzinstrumenten.<\/p><p>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung muss auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.<\/p><p>Der Verm\u00f6gensverwalter verwaltet individuelle oder private Portfolios. Er kauft oder verkauft Wertpapiere f\u00fcr seine Kunden auf deren Konten.<\/p><p>Der Verm\u00f6gensverwalter ist verpflichtet, die ihm anvertrauten Verm\u00f6genswerte f\u00fcr jeden Kunden gesondert bei einer Bank oder einem Wertpapierhaus im Sinne der LEFin zu hinterlegen.<\/p><p>Die Rechtsform f\u00fcr die Aus\u00fcbung einer Verm\u00f6gensverwaltungst\u00e4tigkeit kann die eines Einzelunternehmens, einer einfachen Gesellschaft, einer Personengesellschaft oder auch einer Kapitalgesellschaft sein.<\/p><h2>Die Aus\u00fcbungsberechtigung als Verm\u00f6gensverwalter<\/h2><p>Die oben genannten Verm\u00f6gensverwalter sind verpflichtet, vor der Eintragung ins Handelsregister eine Bewilligung zur Aus\u00fcbung dieser T\u00e4tigkeit bei der FINMA zu beantragen.<\/p><p>Verm\u00f6gensverwalter, die vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2020 eine T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, sind verpflichtet, sich innert 6 Monaten, also sp\u00e4testens bis zum 30. Juni 2020, bei der FINMA zu melden. Die Frist f\u00fcr die Beantragung der Berufserlaubnis betr\u00e4gt drei Jahre nach Inkrafttreten.<\/p><p>Allerdings m\u00fcssen sie ab Inkrafttreten des Gesetzes den gesetzlichen Anforderungen gen\u00fcgen. Sie k\u00f6nnen daher ihre T\u00e4tigkeit fortsetzen, bis ihr Genehmigungsantrag von der Beh\u00f6rde bearbeitet wird. Die einzige Bedingung w\u00e4hrend dieses Zeitraums besteht darin, die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer selbstregulierenden Einrichtung zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche aufrechtzuerhalten.<\/p><h2>Die Aus\u00fcbung der Verm\u00f6gensverwaltert\u00e4tigkeit<\/h2><h4>1. Organisation<\/h4><p>Der Verm\u00f6gensverwalter muss \u00fcber eine angemessene Organisation verf\u00fcgen, damit er seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen kann. Diese Organisation muss dem Risiko und der Komplexit\u00e4t der durchgef\u00fchrten Operationen entsprechen. Der gesetzlich vorgesehene Gedanke einer angemessenen Organisation verankert den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Mit anderen Worten: Die vom Verm\u00f6gensverwalter eingerichtete Organisation muss es ihm erm\u00f6glichen, die gesetzlichen Anforderungen an die Finanzm\u00e4rkte einzuhalten.<\/p><p>Das interne Kontrollsystem des Instituts muss wirksam sein. Das Unternehmen muss die Organisationsgrunds\u00e4tze schriftlich festgehalten haben. Es muss \u00fcber qualifiziertes Personal mit den erforderlichen F\u00e4higkeiten in seinem T\u00e4tigkeitsbereich verf\u00fcgen. Die FINMA kann von Verm\u00f6gensverwaltern verlangen, dass sie ein f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsleitung, Aufsicht und Kontrolle zust\u00e4ndiges Gremium einrichten, das mehrheitlich nicht der Gesch\u00e4ftsleitung angeh\u00f6rt. Diese Zusatzbedingungen k\u00f6nnen verlangt werden, wenn das Unternehmen einen Umsatz von \u00fcber 5 Millionen erwirtschaftet und die Art der T\u00e4tigkeit dies erfordert.<\/p><h4>2. Qualifiziertes Management<\/h4><p><b>Ein qualifizierter Offizier ist jede Person, die die Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung gem\u00e4\u00df den folgenden Kriterien erf\u00fcllt:<\/b><\/p><ul><li>5 Jahre Berufserfahrung in der Verm\u00f6gensverwaltung f\u00fcr Dritte;<\/li><li>Schulung in Verm\u00f6gensverwaltung f\u00fcr andere.<\/li><\/ul><p>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eines Verm\u00f6gensverwalters muss aus mindestens zwei qualifizierten Personen bestehen, sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine Person ausreicht, um den Gesch\u00e4ftsbetrieb fortzuf\u00fchren.<\/p><h4>3. Garantie einer einwandfreien T\u00e4tigkeit<\/h4><p>Die Verwalter des Finanzinstituts m\u00fcssen alle Garantien f\u00fcr eine einwandfreie T\u00e4tigkeit vorlegen. Sie m\u00fcssen \u00fcber einen guten Ruf verf\u00fcgen und \u00fcber die f\u00fcr ihre Aufgaben erforderlichen fachlichen Qualifikationen verf\u00fcgen.<\/p><p>Diese Anforderung gilt auch f\u00fcr Inhaber qualifizierter Beteiligungen, also mindestens 10% des Kapitals des Finanzinstituts, die zudem einen guten Ruf genie\u00dfen und sicherstellen m\u00fcssen, dass ihr Einfluss nicht ausge\u00fcbt wird. auf Kosten einer soliden und umsichtigen F\u00fchrung der Einrichtung.<\/p><h4>4. Eigenkapitalanforderungen<\/h4><p>Die gesetzlichen Normen sehen auch Kapital- und Eigenkapitalanforderungen vor. Das Mindestkapital eines Verm\u00f6gensverwalters muss CHF 100&#039;000 betragen und vollst\u00e4ndig in bar einbezahlt sein. Das besagte Kapital muss dauerhaft erhalten bleiben.<\/p><p>Die Eigenmittel m\u00fcssen stets mindestens ein Viertel der Fixkosten der letzten Jahresrechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 10 Mio. CHF betragen.<\/p><p>Beispiel: Wenn alle Kosten des Finanzinstituts (Personalkosten, Betriebsaufwand, Abschreibungen, Belastungen aus Wertberichtigungen) CHF 1 Mio. betragen, erh\u00f6ht sich der Nettokapitalbedarf auf mindestens CHF 250.000.<\/p><p>Im Eigenkapital sind das Grundkapital, die R\u00fccklagen, der Gewinnvortrag, der Jahres\u00fcberschuss nach Abzug des voraussichtlich ausgesch\u00fctteten Gewinnanteils sowie die nicht realisierten R\u00fccklagen enthalten.<\/p><h4>5. Vermittlung<\/h4><p>Der Verm\u00f6gensverwalter muss am Tag der Aufnahme seiner T\u00e4tigkeit einer Vermittlungsstelle angeschlossen sein. Dieses neue Gremium wurde direkt von der LSFin eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, Streitigkeiten zwischen dem Finanzdienstleister und seinem Kunden im Rahmen eines Mediationsverfahrens beizulegen.<\/p><h4>6. \u00dcberwachungsbeh\u00f6rde<\/h4><p>Verm\u00f6gensverwalter unterliegen der Aufsicht der FINMA. Diese \u00dcberwachung erfolgt nicht direkt durch die FINMA, sondern durch eine im Fachjargon genannte OS, die unter der Bewilligung der FINMA steht.<\/p><p>F\u00fchrt die Aufsichtsbeh\u00f6rde die prudenzielle Pr\u00fcfung nicht selbst durch, wird der Verm\u00f6gensverwalter an eine f\u00fcr diese Art von T\u00e4tigkeit zugelassene Pr\u00fcfgesellschaft delegiert.<\/p><p>F\u00fcr die Zulassung des Verm\u00f6gensverwalters ist es zwingend erforderlich, dass die effektive Leitung dieses Finanzinstituts in der Schweiz liegt. Ber\u00fccksichtigt wird der Wohnort der mit der Leitung dieser Einrichtung betrauten Personen. Dieser Wohnsitz muss ihnen eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe F\u00fchrung des Unternehmens erm\u00f6glichen.<\/p><h4>8. Delegation von Aufgaben<\/h4><p>Bei der Delegation von Aufgaben sollte es sich nur um T\u00e4tigkeiten handeln, die nicht zu den Kernaufgaben der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Finanzinstituts geh\u00f6ren. Diese Aufgabendelegierung darf den Zusammenhalt der Organisation nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p><p>Mit anderen Worten: Der Verm\u00f6gensverwalter muss \u00fcber die erforderlichen personellen Ressourcen und technischen Kenntnisse verf\u00fcgen, um die verschiedenen Auswahlm\u00f6glichkeiten, Anweisungen, \u00dcberwachungen und Kontrollen sicherzustellen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>aims to protect the clients of the financial service providers as well as to set comparable conditions for the provision of financial services offered by the different providers, and thereby contribute to strengthening the reputation and competitiveness of the Swiss financial place. It mainly governs the provision of financial services as well as the distribution &#8230; <a title=\"Verm\u00f6gensverwalter und Treuh\u00e4nder: Neue Gesetze oder das Ende des Profanen\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/articles\/wealth-managers-and-trustees-new-laws-or-the-end-of-the-profane\/\" aria-label=\"Mehr Informationen \u00fcber Wealth Managers and Trustees: New Laws or the End of the Profane\">Weiterlesen<\/a><\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":7729,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"wds_primary_category":3,"footnotes":""},"categories":[3,49],"tags":[],"class_list":["post-7727","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-articles","category-beginners"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7727","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7727"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7727\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/7729"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7727"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7727"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/marc.deschenaux.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7727"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}