Die Zuteilung von Anteilen bei einem Börsengang wird in der Regel von den Emissionsbanken abgewickelt. Die Banken führen in der Regel eine Roadshow durch, bei der sie das Unternehmen potenziellen Investoren vorstellen, und auf der Grundlage ihres Feedbacks bestimmen die Banken die Nachfrage nach den Aktien und wie sie zugeteilt werden sollten.
Der Zuweisungsprozess kann durch mehrere Faktoren beeinflusst werden, darunter:
Investorennachfrage: Die Banken werden die Aktien basierend auf der Nachfrage der Investoren zuteilen. Anleger, die eine Erfolgsbilanz bei der Teilnahme an Börsengängen vorweisen können, erhalten möglicherweise Vorrang.
Auftragsgröße: Anleger, die größere Aufträge erteilen, erhalten möglicherweise eine größere Anteilszuteilung.
Beziehung zur Investmentbank: Anleger, die eine langjährige Beziehung zur Investmentbank haben, können bevorzugt behandelt werden.
Anlegertyp: Institutionelle Anleger wie Investmentfonds und Pensionsfonds können Vorrang vor Kleinanlegern erhalten.
Geographische Lage: Die Zuteilung der Anteile kann auch durch den geografischen Standort des Anlegers beeinflusst werden. Beispielsweise möchte das Unternehmen möglicherweise Aktien an Investoren in Schlüsselmärkten zuweisen, in denen es tätig ist.
Es ist erwähnenswert, dass der Zuweisungsprozess komplex sein kann und der behördlichen Aufsicht unterliegt, um sicherzustellen, dass er fair und transparent ist.