Die Sperrfrist wird von den Konsortialbanken des Börsengangs (IPO) festgelegt und zwischen den Konsortialbanken und dem Unternehmen vereinbart. Die Sperrfrist beträgt in der Regel 180 Tage, kann jedoch je nach Größe und Art des Börsengangs variieren.
Während der Sperrfrist ist es bestimmten Aktionären wie Unternehmensinsidern und institutionellen Investoren untersagt, ihre Anteile an der Gesellschaft zu verkaufen. Die Lock-up-Periode soll verhindern, dass unmittelbar nach dem Börsengang eine Aktienflut auf den Markt kommt, die zu Kursrückgängen führen und das Anlegervertrauen beeinträchtigen könnte.
Die Auswirkungen der Sperrfrist für Investoren und das Unternehmen sind wie folgt:
Für Investoren:
Die Sperrfrist kann zu einer Knappheit der für den Handel verfügbaren Aktien führen, was die Nachfrage erhöhen und möglicherweise den Aktienkurs in die Höhe treiben kann.
Das Ende der Sperrfrist kann zu erhöhtem Verkaufsdruck führen, da zuvor gesperrte Aktionäre nun ihre Aktien verkaufen können. Dieser erhöhte Verkaufsdruck kann dazu führen, dass der Aktienkurs sinkt.
Für die Firma:
Die Sperrfrist kann dazu beitragen, den Aktienkurs unmittelbar nach dem Börsengang zu stabilisieren, indem verhindert wird, dass eine Aktienflut auf den Markt trifft.
Das Ende der Sperrfrist kann dem Markt signalisieren, dass Insider und institutionelle Anleger kein Vertrauen in die Aussichten des Unternehmens haben, was sich negativ auf die Anlegerstimmung auswirken und den Ruf des Unternehmens schädigen kann.
Insgesamt ist die Sperrfrist ein wichtiger Bestandteil des IPO-Prozesses, der sowohl für Investoren als auch für das Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben kann. Anleger sollten sich der Sperrfrist und ihrer möglichen Auswirkungen auf den Aktienkurs bewusst sein, während Unternehmen die Länge der Sperrfrist und ihre möglichen Auswirkungen auf ihren Ruf und das Anlegervertrauen sorgfältig abwägen sollten.