Nach dem Überblick über die Definitionen von Experte und Fachwissen wenden wir uns nun der Definition des Fachbereichs Fachwissen zu.
Doch bevor wir auf den Inhalt dieser Definition eingehen, wollen wir den logischen Kontext untersuchen, in dem sie steht.
Zunächst ist festzuhalten, dass der Sachverständige außerhalb seines Fachgebiets nicht über die Qualität verfügt, die seinen Titel rechtfertigt.
Dann muss der Fachbereich strikt begrenzt werden, seine Grenzen müssen klar definiert und Dritten mitgeteilt werden, so dass das erbrachte Fachwissen gut in seinen Definitionsbereich fällt, andernfalls kann es zu Ungültigkeit kommen.
Die Definition und folglich die Zertifizierung des Kompetenzbereichs dürfen keine Kompromisse oder Abweichungen von der Anforderung des Expertenniveaus zulassen und alle Wissens-, Fertigkeits- und Fertigkeitenbereiche, die der Kandidat für die Qualifikation als Experte nicht beherrscht, vom Kompetenzbereich ausschließen den Punkt der Beherrschung der Kunst erreicht.
Abschließend möchten wir davon absehen, einen zu weit gefassten Fachbereich darzustellen, den der ständige Wissenszuwachs und die Komplexität der Welt natürlich verbieten.