Die Gebühren für die Zeichnung eines Börsengangs (IPO) sind in der Regel als Prozentsatz des durch den Börsengang aufgebrachten Gesamtbetrags strukturiert. Diese Gebühr wird Underwriting Spread genannt und liegt in der Regel zwischen 61 TP3T und 131 TP3T des gesamten Angebotsbetrags. Der Underwriting Spread wird zwischen dem Lead Underwriter (auch Bookrunner genannt) und den am Underwriting beteiligten Konsortialmitgliedern aufgeteilt.
Zu den Faktoren, die die Gebührenstruktur für das Underwriting eines Börsengangs beeinflussen, gehören die folgenden:
Größe des Angebots: Je größer das Angebot, desto geringer die prozentuale Gebühr, die erhoben wird.
Marktbedingungen: Wenn der Markt stark ist und eine hohe Nachfrage nach dem Angebot besteht, können die Konsortialbanken eine niedrigere Gebühr erheben. Umgekehrt können die Konsortialbanken bei schwachem Markt eine höhere Gebühr erheben, um das höhere Risiko auszugleichen.
Komplexität des Angebots: Wenn der Börsengang komplex ist, z. B. mehrere Aktienklassen oder mehrere Angebote umfasst, können die Konsortialbanken eine höhere Gebühr erheben.
Ruf des Unternehmens: Wenn das Unternehmen einen guten Ruf hat und voraussichtlich auf den öffentlichen Märkten gut abschneiden wird, können die Konsortialbanken eine niedrigere Gebühr erheben.
Beziehung zum Unternehmen: Wenn der Underwriter eine starke Beziehung zum Unternehmen hat, ist er möglicherweise bereit, eine niedrigere Gebühr zu erheben, um das Geschäft zu gewinnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gebührenstruktur für das Underwriting eines Börsengangs je nach den spezifischen Umständen des Angebots und den Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und den Konsortialbanken variieren kann.