Leiharbeit

In fast allen Gerichtsbarkeiten a Auftragsarbeiten (Leiharbeit oder WFH) ist ein Werk, das von einem Mitarbeiter oder einem Subunternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit erstellt wurde, oder einige begrenzte Arten von Werken, bei denen alle Parteien der WFH-Bezeichnung schriftlich zustimmen.

In den Vereinigten Staaten, Leiharbeit ist ein gesetzlich definierter Begriff (17 USC § 101) und wie in der Schweiz (Art. 332 OR), so entsteht ein Werk nicht allein deshalb, weil Vertragsparteien das Werk als Werk bezeichnen.

Es ist eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, dass die Person, die ein Werk tatsächlich schafft, der rechtlich anerkannte Urheber dieses Werks ist. Gemäß dem Urheberrechtsgesetz in den Vereinigten Staaten und bestimmten anderen Urheberrechtsgesetzen gilt der Arbeitgeber – nicht der Arbeitnehmer oder der Subunternehmer – als rechtmäßiger Urheber, wenn ein Werk „für einen Auftrag hergestellt“ wurde.

In einigen Ländern ist dies als bekannt korporative Urheberschaft. Die als Arbeitgeber fungierende juristische Person kann ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, eine Organisation oder eine Einzelperson sein.