Kriterien, um ein Experte zu werden

von Maxime Lagane, Éléa Schmied und Marc Deschenaux

Es sei darauf hingewiesen, dass nicht nur die Definition des Wortes Experte unklar ist, wie in meinen früheren Artikeln zu diesem Thema erwähnt, sondern dass die Kriterien von einem Tätigkeitszweig zum anderen erheblich variieren.

Wenn die Weltverband internationaler Experten „Experten ohne Grenzen“ sich auf die von ihr festgelegten strengen Akkreditierungskriterien stützt, wird auch der gesunde Menschenverstand respektiert. Daher ist es nicht verwunderlich, dass ein Experte für Architektur unmöglich zwanzig Jahre alt sein kann, wenn es viel wahrscheinlicher ist, dass ein Experte für Blockchain der Fall ist.

1. Einwandfreie staatliche oder private Hochschuldiplome, die die Fachkunde bescheinigen oder gleichwertig durch eine allgemein anerkannte Berufsausbildung
Der erste Schritt der Akkreditierung erfolgt durch die Einrichtung von Diplomen, die von anerkannten Institutionen verliehen werden, die in direktem Zusammenhang mit dem Fachgebiet stehen. Diese Diplome garantieren die Grundkenntnisse, die von einem Experten erwartet werden können. Die Diplome allein reichen jedoch nicht aus, um als Experte angesehen zu werden. Der Weltverband Internationaler Experten „Experten ohne Grenzen“ erkennt die Bedeutung der Erfahrung sowie der anderen unten aufgeführten Kriterien an.

2. Echtheit aller Diplome, Zeugnisse und sonstigen akademischen oder beruflichen Qualifikationen
Der Bund überprüft die Echtheit und fachliche Relevanz jedes Diploms, Zeugnisses und sonstigen akademischen oder beruflichen Ausbildungstitels, der von anerkannten Institutionen verliehen wurde, die sie verliehen haben. Jeder Betrug oder Betrugsversuch wird bestraft, indem die Person, die der Autor ist, auf eine schwarze Liste gesetzt wird.

3. Mindestanzahl relevanter Fälle, die in Bezug auf das angebliche Fachgebiet behandelt wurden
Akademisches Wissen reicht nicht aus, um aus einem Spezialisten einen Experten zu machen. Die Frage der Erfahrung ist sowohl in ihrer Quantität als auch in ihrer Qualität grundlegend. Von einem Kandidaten für den Titel EWB-Experte wird daher ein Minimum an bearbeiteten Fällen im beanspruchten Fachgebiet erwartet.

4. Nachgewiesene und aktuelle Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen des Experten
Im Wesentlichen entwickelt sich ein Fachgebiet im Laufe der Zeit und erweitert sich mit neuen Entdeckungen und Technologien. Ein Experte muss die neuesten Tools und Kenntnisse in Bezug auf sein Fachgebiet durch Erfahrung beherrschen. Aus diesem Grund wird der Verband einen Antrag nur unter der Bedingung berücksichtigen, dass der Antragsteller kürzlich bescheinigte Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen nachweist.

5. Anerkennung des Experten durch die Mehrheit seiner Kollegen oder durch die Glaubwürdigsten
Ein EWB-Experte fungiert als Referenz auf seinem Gebiet; Es ist daher unerlässlich, dass es vor seiner Akkreditierung von den Autoritätspersonen des betreffenden Bereichs als solches anerkannt wird.

6. Völlige Abwesenheit von Interessenkonflikten in den behandelten Fällen
Der Bund der Experten ohne Grenzen garantiert die Unparteilichkeit, den Eckpfeiler der fachlichen Qualität, seiner Experten in den ihnen anvertrauten Mandaten.

7. Die Werte und den Verhaltenskodex der Föderation der Experten ohne Grenzen teilen
Die strikte Einhaltung des umfassenden Ethik- und Verhaltenskodex der Föderation wird von den Kandidaten akzeptiert und von den EWB-Experten buchstabengetreu angewendet.

8. Fähigkeit, in den Arbeitssprachen ausreichend versiert zu sprechen und zu schreiben
Qualitativ hochwertiges Fachwissen kann nicht ohne sowohl mündliche als auch schriftliche Beherrschung der Sprache erreicht werden, in der es gemäß dem Mandat formuliert werden muss. Der Verband stellt sicher, dass seine Sachverständigen bei bereits erfolgter Bewerbung tatsächlich hohe Sprachkenntnisse in den als beherrscht ausgeschriebenen Sprachen nachweisen.

Von diesem Punkt an wird Rechtsexperten besondere Aufmerksamkeit geschenkt; Rechtssprache muss auch durch Erfahrung in den beanspruchten, wenn auch fremden Sprachen nachgewiesen werden, in denen das Diplom, Zeugnis oder anderes bekannt gegeben wurde.

9. Integrität des Experten
Der Verband wird bei der Überprüfung der Integrität der Kandidaten äußerste Sorgfalt walten lassen. Um dies zu tun, wird es jeden eliminieren, der im Lichte der von ihm durchgeführten Forschungen nicht vollständig weiß getüncht ist.

10. Wahrung des Berufsgeheimnisses
Als Folge der Integrität eines Sachverständigen erscheint es uns wichtig zu betonen, dass die Einhaltung des Berufsgeheimnisses selbstverständlich bei der Ernennung des Sachverständigen durch den Bund überprüft wird. Der EWB-Experte muss ihn dann natürlich im Rahmen jedes seiner Mandate respektieren.

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